In diesem Artikel nach sich ziehen wir Ihnen zusammensetzen ausführlichen Artikel zur Definition von Unfällen geteilt. Kontern finden Sie fernerhin gerne in unserem Artikel.
Dieser Landkreis antwortete nun hinauf TAG24-Frage: Wohnhaft bei Tatsachen, die Vorbehalte gegen die Fahreignung fundieren, muss laut Verordnung ein Facharzt den Fahrzeugführer ansehen, dieser nicht taktgesteuert dessen Hausarzt ist.
Doch die Polizei habe keine “konkreten Tatsachen” gegen die Fahrtüchtigkeit dieser Seniorin genannt, so dieser Landkreis. Sogar dieser Hausarzt habe im Statusbericht nichts Negatives ausgesagt.
Nachdem TAG24-Informationen hatte die Seniorin im Vorfeld eine Unfallflucht begangen. Zudem hätten Staatsbürger im Kontext dieser Polizei vielfach Zweifel an dieser Fahrtauglichkeit geäußert.

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Ein fachärztliches Gutachten sei hier nicht verhältnismäßig gewesen, so dieser Landkreis weiter.
Ein Pauschalverdacht dieser Fahruntüchtigkeit aufgrund eines hohen Lebensalters sei nicht zulässig.